Wir bündeln unser Wissen und unsere Erfahrung aus der langjährigen Beratung im Wirtschafts- und Medizinrecht, um so für Sie schnell und unkompliziert Lösungen zu erarbeiten. Wir beraten Sie pragmatisch und ergebnisorientiert. Und das Wichtigste: Wir bleiben dabei – auch auf neuen Wegen – immer Ihr zuverlässiger und starker Partner.
Unsere Kompetenzfelder:
Unsere Vergütung:
Kosten der Erstberatung
Das erste Beratungsgespräch ist nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kostenpflichtig. Wir prüfen gerne für Sie, ob ein Dritter (z. B. eine Rechtsschutzversicherung) diese Kosten ganz oder teilweise übernimmt.
Üblicherweise berechnen wir uns für ein Erstberatungsgespräch 190,00 € (zzgl. Umsatzsteuer). In diesem Termin besprechen wir die Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise und informieren Sie über die zu erwartenden Kosten und ggf. Finanzierungsmöglichkeiten. Sollte die Erstberatung einen besonderen Umfang erfordern, etwa weil ungewöhnlich umfangreiche Dokumente zu sichten sind und der zeitliche Rahmen für eine erste fundierte Einschätzung nicht genügt, finden wir eine individuelle Lösung im persönlichen Gespräch.
Es ist uns wichtig, unseren Mandanten die Angst vor den Kosten der Rechtsverfolgung zu nehmen. Niemand sollte wegen der Kosten davon abgehalten werden, sein Recht durchzusetzen.
Kosten der weiteren Vertretung
Im Bereich der hochqualifizierten und hochspezialisierten juristischen Vertretung im Wirtschafts- und Medizinrecht sind Honorarvereinbarungen üblich. Auch wir schließen mit unseren Mandanten üblicherweise individuelle Honorarvereinbarungen ab. Hierfür stehen verschiedene Vergütungsmodelle zur Verfügung, die eine optimale Kostentransparenz gewährleisten. Gerne gehen wir hierbei auch auf Ihre Wünsche ein.
Nach gesetzlichen Gebühren rechnen wir nur in Ausnahmefällen ab, weil diese regelmäßig nicht den Aufwand der Fallbearbeitung, die Schwierigkeit der interdisziplinären Bearbeitung und die überdurchschnittliche Qualifikation unserer Anwälte abdecken. Gerade in der langjährigen juristischen Ausbildung und unternehmerischen Erfahrung unserer Anwälte besteht eine besondere Qualifikation, die uns von anderen Kanzleien unterscheidet.