Medizinrecht

Das Medizinrecht befindet sich aufgrund zahlreicher Gesetzesänderungen und Gerichtsurteile im ständigen Wandel. Unsere Kanzlei ist auf die Beratung komplexer medizinrechtlicher Mandate spezialisiert. Dabei konzentrieren wir uns schwerpunktmäßig auf folgende Tätigkeiten:

Für Patientinnen und Patienten:

  • Arzthaftungsrecht

Wir vertreten die Rechte geschädigter Patientinnen und Patienten bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern. Dabei prüfen wir, ob und inwieweit unsere Mandanten Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haben, und führen entsprechende Prozesse und Verhandlungen durch. Unseren Mandanten stehen wir nicht nur mit hochspezialisiertem Wissen, sondern auch mit besonderem Verständnis für die persönlich oftmals sehr belastende gesundheitliche Situation zur Seite.

Haftungsrechtliche Anfragen von Ärzten, Krankenhäusern, Kliniken oder sonstigen Gesundheitsdienstleistern nimmt unsere Kanzlei nur ausnahmsweise und in besonderen Einzelfällen an.

  • Impfschäden

Mandanten, bei denen der Verdacht eines Impfschadens besteht,  unterstützen wir dabei, Versorgungsleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz zu erhalten. In diesem Zusammenhang prüfen wir auch, ob möglicherweise weitere Schadens- und Schmerzensgeldansprüche bestehen (z.B. nach bürgerlichem Recht oder Arzneimittelrecht).

  • Kranken- und Pflegeversicherungsrecht

Wir klären für unsere Mandanten sämtliche Fragen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wir prüfen beispielsweise Fälle von Leistungsverweigerung, Beitragsanpassungen oder MDK-Gutachten. Sofern eine außergerichtliche Lösung nicht möglich sein sollte, übernehmen wir selbstverständlich auch hier die Prozessführung für unsere Mandanten.

  • Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung von individuellen Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und/oder Betreuungsverfügungen. Auf Wunsch informieren wir auch bei Fragen zum Thema Sterbehilfe.

Für Ärzte, Krankenhäuser, Kliniken und andere Gesundheitsdienstleister:

  • Berufsrecht & Vertragsarztrecht

Das Berufsrecht der Heilberufe sowie das Vertragsarztrecht sind in Deutschland mittlerweile sehr stark reguliert. Wir unterstützen unsere Mandanten bei allen Fragen und Vorgängen rund um:

    • Gründung, Kauf oder Verkauf einer Arztpraxis
    • Gründung oder Eintritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft
    • Gründung oder Eintritt in eine Berufsausübungsgemeinschaft
    • Gründung oder Eintritt in eine Praxisgemeinschaft
    • Gründung oder Eintritt in ein MVZ
    • Gründung von Zweigstellen
    • Zulassungs- und Berufungsausschuss
    • Berufsrechtliche Disziplinarverfahren
    • Approbation & Berufserlaubnis
  • Wirtschaftsrecht der Heilberufe

Auch Heilberufler müssen immer wirtschaftlicher denken und handeln. Wir begleiten unsere Mandanten bei ihrem weiteren Wachstum und der Ergebnisoptimierung. Als juristische Ansprechpartner mit unternehmerischem Weitblick unterstützen wir vor allem bei:

    • Prüfung und Gestaltung von Praxismiet- und Pachtverträgen
    • Kooperationen mit anderen Leistungserbringern (auch sektorübergreifend)
    • Ärztenetzwerke
    • Gesellschaftsrechtliche Beratung von Berufsausübungsgemeinschaften, Praxisgemeinschaften und MVZ
  • Vergütungsrecht der Heilberufe

Das Vergütungsrecht betrifft sämtliche Fragen der Honorierung von medizinischen Heilbehandlungen. Dabei betreut unsere Kanzlei schwerpunktmäßig Ärzte und Apotheken in folgenden Angelegenheiten:

    • Regressfälle (Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung)
    • Privatliquidationsrecht
    • Honorarverteilung
    • Retaxationen
  • Krankenhausrecht

Die Gründung und der Betrieb von Krankenhäusern werfen eine Fülle von Rechtsfragen auf. Diese betreffen etwa die Verzahnung von ambulantem und stationärem Bereich, das Arbeitsrecht oder das Verhältnis zu den Krankenkassen. Wir beraten und vertreten Krankenhäuser vor allem bei rechtlichen Fragen:

    • Organisation, Bedarfsplanung und Finanzierung
    • Risikomanagement & Compliance
    • Kooperationen mit anderen Leistungserbringern (auch sektorübergreifend)
    • Dienstverträge und Chefarztverträge
    • Belegarztverträge
    • Spezialfragen kirchlicher Krankenhausträger
  • Arzneimittelrecht & Medizinprodukterecht

Im Arzneimittel- und Medizinprodukterecht beraten wir vor allem Großhändler, Apotheker, Ärzte und Kliniken in folgenden Bereichen:

    • Zulassungs- und Zertifizierungsfragen
    • Off-Label-Use & Aut-idem-Regelung
    • Arzneimittelsicherheit & Haftungsrecht
    • Heilmittelwerbung
  • E-Health & Gesundheitsdatenschutz

Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden täglich mit Fragen der Digitali­sierung konfrontiert. Wir begleiten und unterstützen unsere Mandanten bei allen Fragen zum Thema E-Health und Gesundheitsdatenschutz, wie etwa:

    • Elektronische Patientenakte, Videosprechstunde, Telemedizin, elektronische Arztbriefe und digitale Medikamentenpläne
    • Datenschutzgrundverordnung (Datenschutzkonzepte, Informationspflichten, ordnungsgemäße Archivierung von Gesundheitsdaten etc.)
    • E-Health-Compliance