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Sparda-Bank Südwest: Großer Schließfach-Raub in Mainz und Saarbrücken

Auf spektakuläre Weise wurden Anfang April in einer Mainzer Sparda-Bank-Filiale mindestens 65 Schließfächer ausgeraubt. Obwohl es sich angeblich um eine neue, hochmoderne Schließfachanlage handelte, war es den Tätern scheinbar ohne größere Probleme gelungen, sich per sogenanntem „Skimming“ Zugang zu den Schließfächern zu verschaffen und diese unbemerkt und im großen Stil leerzuräumen. Fast zeitgleich wurden in einer Sparda-Bank-Filiale in Saarbrücken auf ähnliche Weise dutzende vollautomatische Schließfächer ausgeraubt.

Hochmodernes Sicherheitssystem – oder eklatante Sicherheitslücken?

Waren die Schließfächer der Sparda-Bank tatsächlich so sicher wie die Bank behauptet? Oder gab es eventuell doch Versäumnisse bei den bankinternen Sicherheitssystemen? Die ersten Aussagen von geschädigten Kunden lassen jedenfalls Zweifel daran aufkommen, ob wirklich alle geltenden Sicherheitsstandards beachtet worden sind. Die polizeilichen Ermittlungen hierzu laufen noch. Die Klärung dieses Punktes ist von großer Bedeutung für die Haftungsfrage.

Wer kommt für den Schaden auf?

Egal, wer letztlich für den Schaden verantwortlich ist: Der Inhalt von Schließfächern ist normalerweise bis zu einer bestimmten Summe versichert. Die Schließfachversicherung – und nicht die Bank – entschädigt also die betroffenen Kunden. Oft reicht die Versicherungssumme aber bei weitem nicht aus, um die entstandenen Schäden abzudecken. Oder es gibt Beweisprobleme (Welche Gegenstände lagen wirklich im Schließfach? Wie wertvoll waren sie tatsächlich?). Außerdem werden Bargeld oder ausländische Währungen regelmäßig nicht von der normalen Schließfachversicherung ersetzt; hierfür bedarf es einer besonderen Zusatzversicherung.

Daher ist es besonders wichtig zu klären, ob die Bank, die das Schließfach vermietet hat, möglicherweise Sicherheitsstandards verletzt hat. Denn in einem solchen Fall kann unter Umständen auch die Bank selbst in die Haftung genommen werden. Wir raten deshalb allen geschädigten Kunden davon ab, sich vorschnell und ohne anwaltliche Vertretung auf Gespräche oder Regulierungsvorschläge seitens der Bank einzulassen. Diese „Vorschläge“ können mit erheblichen finanziellen Nachteilen für die Kunden verbunden sein.

Inventarliste und Fotos vor der Einlagerung

Um in einem Schadensfall sofort alle wichtigen Daten zur Hand zu haben, ist es wichtig, im Vorfeld eine genaue Liste über den Inhalt des Schließfachs anzufertigen. Wertgegenstände, Wertpapiere und andere wichtige Dokumente sollten von der Vorder- und Rückseite fotografiert werden, und zwar mit einem daneben gelegten Lineal oder Zollstock sowie der aktuellen Tageszeitung. Geldscheine und Edelmetallbarren haben Serien-/Herstellernummern, die ebenfalls auf den Fotos erkennbar sein sollten. Auch Kaufbelege oder Wertgutachten (z.B. bei Schmuck) können bei einer eventuellen Schadensregulierung eine wichtige Rolle spielen.

Schadensregulierung besser nur über den Anwalt

Erste Geschädigte aus Mainz haben bereits Kontakt mit unserer Kanzlei aufgenommen, um ihre Ansprüche gegen die Sparda-Bank Südwest geltend zu machen. Die Betroffenen haben durch die Taten wertvolle Vermögensgegenstände (Familienerbstücke, Schmuck, Edelmetalle usw.), Bargeld von mehreren tausend Euro sowie wichtige Dokumente verloren. Angesichts der erheblichen Schäden bemängeln unsere Mandanten auch die äußerst dürftige Informationspolitik der Sparda-Bank Südwest sowie fehlende Unterstützung bei der Schadensregulierung. Unsere Mandanten haben sich fest auf die Sicherheitsgarantien der Bank verlassen – und sind nun bitter enttäuscht.

Gehören auch Sie zu den geschädigten Sparda-Bank-Kunden? Dann rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns! Wir prüfen Ihre Ansprüche und vertreten Sie kompetent und mit Nachdruck gegenüber der Sparda-Bank Südwest.

 

von Rechtsanwältin Dr. Yvonne Schuld, LL.M.